(ausgeführt von Rechtsanwalt Markus Thamm)
Rechtsanwalt Herr Markus Thamm berät und vertritt Sie strafrechtlich sowohl als Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren als auch bei einer Nebenklage als Vertreter des/ der Nebenklägers/-in oder als Zeugenbeistand.
Im Bereich des Strafrechts haben wir weitreichende Erfahrungen mit Internetkriminalität, Körperverletzung, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht und Verkehrsdelikten.
Für die Opfer von Gewaltstraftaten, bzw. Delikte gegen die freie sexuelle Bestimmung (Vergewaltigung) übernehmen wir auch Nebenklagevertretungen.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Erläuterungen nur einer ersten Orientierung dienen können und die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht ersetzen können.
Um Nachteile in der Strafverteidigung zu vermeiden, wird es in der Regel erforderlich bzw. sinnvoll sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Dies ergibt sich daraus, dass dem Beschuldigten oder Angeklagen ein Rechtsanwalt zur Seite steht, der zum einen mit der Materie Strafrecht befasst ist und sich zum anderen auf „Augenhöhe“ mit Staatsanwaltschaft und oder Richter befindet.
Beachten Sie, dass die Erläuterungen lediglich einer ersten Orientierung dienen können und sollen.
Diese können keinesfalls die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ersetzen.
Rechtsanwaltskanzlei
Markus Thamm
Händelstr. 7
85521 Ottobrunn
Telefon: +49 89 95474070
Fax: +49 89 95474070
Mobil Nr.: +49 177 1403842






























































