(ausgeführt von Rechtsanwalt Markus Thamm)
Die Zahlungsmoral verschlechtert sich in Deutschland seit mehreren Jahren kontinuierlich.
Außenstände und Forderungsausfälle wirken sich für Privatpersonen und Unternehmen nachhaltig negativ aus und entfalten teils sogar existenzgefährdende Wirkungen.
Dem kann lediglich durch eine konsequente und intensive Verfolgung der Forderungen abgeholfen werden.
Aufgrund meiner Kompetenzen insbesondere auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite.
In den verschiedenen Verfahrensabschnitten soll der Druck auf den Schuldner stetig erhöht werden, um ihn schließlich zur Begleichung der Forderung zu veranlassen. Insbesondere bei renitenten „professionellen“ Schuldnern ist die Geschwindigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren oberstes Gebot. Inkasso
Der Verfahrensgang stellt sich wie folgt dar:
- Außergerichtliches Mahnverfahren
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
Wir vertreten Sie auch gerne bei der Durchsetzung der Forderung im gerichtlichen Verfahren, fallsder Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.
Auf jeder Stufe des Verfahrens soll insbesondere durch persönlichen Kontakt zum Schuldner versucht werden, diesen zur Zahlung – auch in Raten aufgrund eines Ratenzahlungsvergleichs – zu bewegen.
Rechtsanwaltskanzlei
Markus Thamm
Händelstr. 7
85521 Ottobrunn
Telefon: +49 89 95474070
Fax: +49 89 95474070
Mobil Nr.: +49 177 1403842
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir unterstützen Sie gerne.






























































