(ausgeführt von Rechtsanwalt Markus Thamm)
Das Thema Erben oder Vererben betrifft jeden Menschen. Das Rechtsgebiet Erbrecht ist umfangreich und kompliziert.
Ganz unabhängig vom Alter sollte man Vorsorge dafür treffen, dass die Menschen, an die man sein Hab und Gut vererben möchte, es auch wirklich und ohne großen Rechtsstreit bekommen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die sogenannte gesetzliche Erbfolge geregelt. Will man davon abweichen, muss man seinen Willen in einem Testament klar und deutlich dokumentieren. Dass ein Testament rechtswirksam ist, dafür müssen z.B. bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sein. Kompetente anwaltliche Hilfe ist angeraten.
Es kann aber genauso gut um die Klärung oder gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer Rechte als Hinterbliebener nach einem Todesfall gehen. Eine umgehende anwaltliche Beratung ist unbedingt notwendig. Erbauseinandersetzungen sind in der Regel langwierig und kostenaufwändig.
Auch beim Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht ist eine individuelle, ganz auf Ihre persönliche Situation eingehende Rechtsberatung wichtig.
Häufig nachgefragte Begriffe aus dem Erbrecht:
- Testament
- gemeinschaftliches Testament
- letztwillige Verfügung
- Vermächtnis
- Auflage
- Erbvertrag
- Anfechtung Testament
- Testamentsvollstreckung
- Erbengemeinschaft
- Erbauseinandersetzung
- Erbteilung
- Berliner Testament
- Nacherben
- Vorerben
- Pflichtteil
- Enterbung
- Erbschein
- Erbverzicht
- Erbschaftssteuer
- Vorweggenommene Erbfolge
- Stiftung, Unternehmensnachfolge
- Nachlass
- Nachlasskonkurs
- Nachlassinsolvenz
- Nachlassverwaltung
Rechtsanwaltskanzlei
Markus Thamm
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